Wie auf jedem anderen Flug, ist der verantwortliche Pilot auch bei einem Prüfungsflug der, der das LFZ befehligt.
Vereinfacht gesagt: wenn der Prüfer am Copiloten Sitz Platz nimmt, ist es der Prüfer; Wenn der Prüfer hinten sitzt, ist der Lehrer am Copiloten Sitz der verantwortliche Pilot.
Nicht zu verwechseln mit der Zeitaufzeichnung im Logbuch. Hier darf der Kandidat den Prüfungsflug als verantwortlicher Pilot eintragen, er ist es aber nicht!
Eine Erneuerung einer Berechtigung ist dann erforderlich wenn die Gültigkeit selbiger abgelaufen ist.
Abhängig von der Art der Berechtigung und von dem Zeitpunkt des Auslaufens sind vor einem erneuten Überprüfungsflug unterschiedliche Trainings zu absolvieren.
Die erforderlichen Übungsabschnitte zum Prüfungsprogramm sind im Flight Examiner's Manual for Aeroplanes and Helicopters der Austro Control festgelegt. Dieses basiert auf der VO (EU) Nr. 1178/2011 geändert mit VO (EU) 2020/2193.
Der Prüfungsflug muss mindestens eine Dauer von 60 Minuten (Airtime) aufweisen. Speziell bei IFR Profchecks mit mehrmotorigen Flugzeugen ist dieser Zeitrahmen realistischer Weise kaum einzuhalten.
Das wesentliche Ziel des Prüfungsfluges ist, dass der Kandidat unter Beweis stellt, dass er das Luftfahrzeug beherrscht und mit üblichen Situationen gut und mit Notsituationen entsprechend zurecht kommt. Im Detail werden neben den Standardphasen (Steigflug, Vx u. Vy, Kurvenflug, Anflug Landung) auch Situationen wie Durchstarten, Startabbruch, Landung o. Klappen, Stall, Fehlanflugverfahren und Motorausfall geprüft.
Das detaillierte Protokoll ist hier abrufbar.