Eine Erneuerung einer Berechtigung ist dann erforderlich wenn die Gültigkeit selbiger abgelaufen ist.
Abhängig von der Art der Berechtigung und von dem Zeitpunkt des Auslaufens sind vor einem erneuten Überprüfungsflug unterschiedliche Trainings zu absolvieren.
gem. FLC.740 b) 1 hat vor dem Prüfungsflug eine Beurteilung der Prüfungsreife und ggf. eine Auffrischung zu erfolgen
- durch eine ATO
- oder durch eine DTO für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk* oder eine Klassenberechtigung für TMG
- oder durch einen Lehrberechtigten innerhalb von drei Jahren nach Ablauf für einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk* (z.B. SEP) oder eine Klassenberechtigung für TMG
* ausgenommen als Hochleistungsflugzeuge eingestufte einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk