fuel truck

Bei Flugzeugen mit Kolbenmotor muss der mitgeführte Treibstoff mindestens ausreichen um zu dem Flugplatz zu fliegen, zu dem der Flug geplant ist, von dort zu dem Ausweichflugplatz, der im Flugplan angeführt ist und danach für einen Zeitraum von 45 Minuten.

Detaillierte Aufstellung siehe: PLANNING CRITERIA - AEROPLANES 2014/015/R  

Mitzuführender Treibstoff (gekürzte Zusammenfassung):

  1. Taxi Fuel
  2. Trip Fuel
    1. Treibstoff für den Start und Steigflug von der Höhe des Flugplatzes auf die anfängliche Reiseflughöhe;
    2. Treibstoff vom Top of Climb (TOC) bis Top of Descend (TOD);
    3. Treibstoff vom Ende des Sinkflugs bis zu dem Punkt, an dem der Anflug eingeleitet wird, einschließlich des Ankunftsverfahrens; 
    4. Treibstoff für Anflug und Landung auf dem Zielflugplatz
  3. Treibstoff für Unvorhergesehenes :
    1.  entweder
      • 5 % des errechneten trip fuels oder im Falle einer Umplanung während des Fluges 5 % des trip fuels für den Rest des Fluges;
      • nicht weniger als 3 % des errechneten trip fuels oder im Falle einer Umplanung während des Fluges 3 % des trip fuels für den Rest des Fluges, sofern ein Ausweichflugplatz (En Route Alternate) verfügbar ist;
    2. oder, um 5 Minuten lang mit Holding Speed in 1500 ft über dem Zielflugplatz unter Standardbedingungen zu fliegen.
  4. Der Treibstoff zum Ausweichflughafen:
    1. Treibstoff für einen Fehlanflug von der zutreffenden DA/H oder MDA/H am Zielflugplatz auf die Höhe des Fehlanflugs unter Berücksichtigung des gesamten Fehlanflugverfahrens;
    2. Treibstoff für den Steigflug von der verpassten Anflughöhe auf die Reiseflughöhe/-höhe unter Berücksichtigung der erwarteten Abflugroute;
    3. Treibstoff für den Reiseflug von der Spitze des Steigflugs bis zur Spitze des Sinkflugs unter Berücksichtigung der erwarteten Streckenführung;
    4. Treibstoff für den Sinkflug von der Spitze des Sinkflugs bis zu dem Punkt, an dem der Anflug eingeleitet wird, unter Berücksichtigung des erwarteten Ankunftsverfahrens; und
    5. Kraftstoff für die Durchführung eines Anflugs und eine Landung auf dem Zielausweichflugplatz;
  5. Endgültiger Reservetreibstoff:
    1. für Flugzeuge mit Kolbenmotoren Treibstoff zum Fliegen für 45 Minuten; oder
    2. für Flugzeuge mit Turbinentriebwerken Treibstoff für einen 30-minütigen Flug mit Holding Speed in 1 500 ft (450 m) Höhe über dem Flugplatz unter Standardbedingungen
  6. Zusätzlicher Treibstoff, im Ermessen des verantwortlichen Piloten.